Das neue Arbeitsgesetz

Am 1. Juli 2017 wurde das niederländische Arbeitsgesetz geändert. Im überarbeiteten Gesetz werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber stärker in die Arbeitssicherheitspolitik miteinbezogen. Dies hat Konsequenzen für den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer, den Betriebsarzt und den Präventionsbeauftragten, aber auch für das Mitbestimmungsorgan in Form eines Betriebsrats oder einer Arbeitnehmervertretung.

Die wichtigsten Änderungen

Das Arbeitsgesetz sorgt dafür, dass Arbeitnehmer gesund und sicher arbeiten können. Dieses Gesetz gilt für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den Niederlanden. Die jüngste Gesetzesänderung bedeutet, dass sich die Rolle der verschiedenen Beteiligten verändert. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

  • Basisvertrag: Der ist neu im Gesetz. Der Basisvertrag legt Mindestanforderungen für den Vertrag zwischen Dienstleistern für Sicherheit und Gesundheitsschutz und Arbeitgebern fest.
  • Offene Sprechstunde: Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass der Arbeitnehmer den Betriebsarzt besuchen kann, wenn er gesundheitliche Fragen in Bezug zu seiner Arbeit hat.
  • Freier Zugang zum Arbeitsplatz: Der Betriebsarzt muss jeden Arbeitsplatz besuchen können, um die Firma besser kennenzulernen.
  • Zweitmeinung: Jeder Arbeitnehmer kann sich bei Zweifeln an der Richtigkeit des erteilten Rates eine zweite Meinung bei einem anderen Betriebsarzt einholen.
  • Beraterrolle des Betriebsarztes: Im überarbeiteten Gesetz liegt der Schwerpunkt stärker auf Prävention. Der Betriebsarzt berät den Arbeitgeber bezüglich Präventionsmaßnahmen.
  • Melden von Berufskrankheiten: Das Beobachten und Melden von Berufskrankheiten gehörte bereits zu den Aufgaben des Betriebsarztes. Aber der Basisvertrag legt fest, dass er die Berufskrankheiten auch dem Niederländischen Zentrum für Berufskrankheiten (Nederlands Centrum voor Beroepsziekten) melden können muss.
  • Beschwerdeverfahren: Jeder Betriebsarzt muss ab der Gesetzesänderung über ein Beschwerdeverfahren verfügen, sodass Arbeitnehmer eine Beschwerde einreichen können.
  • Klarere Rolle des Präventionsbeauftragten: Jedes Unternehmen musste bereits einen Präventionsbeauftragten benennen. Jetzt müssen Ernennung und Einstellung dieser Person mit Zustimmung von Betriebsrat oder Arbeitnehmervertretung erfolgen.
  • Stärkere Miteinbeziehung der Mitarbeiter: Mit der Zustimmung zur Person und Ernennung des Präventionsbeauftragten ist der Betriebsrat stärker in die Arbeitssicherheitspolitik involviert.
  • Aufsicht und Durchsetzung: Die niederländische Aufsichtsbehörde Inspectie Sociale Zaken en Werkgelegenheid (Sozial- und Arbeitsinspektionsrat) bekommt mehr Möglichkeiten, gegen Arbeitgeber, Dienstleister für Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie Betriebsärzte Sanktionen zu verhängen, wenn sie sich nicht an den Basisvertrag halten.
  • Übergangsfrist: Arbeitgeber und Dienstleister für Sicherheit und Gesundheitsschutz haben bis zum 1. Juli 2018 Zeit, um Verträge entsprechend anzupassen.

Quelle: Arboportaal

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